Lütkern

Liebe Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner,

es ist wieder soweit, die 5. Jahreszeit bricht an.
Unsere „Kleinen“ dürfen, wie auch im letzten Jahr, die lieb gewordene Tradition „Lütkern“ am Weiberfastnacht begehen.

Sind wir gespannt, in welche Rollen sie schlüpfen, um den Winter zu vertreiben und den Frühling zu begrüßen.

Folgende Corona-Regelung ist zu beachten:
Die CoronaSchVO lässt das „LÜTKERN“ zu. Da die Personenbegrenzung für private Zusammenkünfte mit der neusten Verordnung gefallen ist, können auch die Eltern unbegrenzt ihre Kinder begleiten, aber: Dieses gilt nur für immunisierte Personen, d.h. geimpft oder genesen.
Sobald ein Elternteil dabei ist, welches nicht unter die 2G-Regel fällt, greift: über den eigenen Hausstand hinaus, mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, wobei Kinder bis einschl. 13 Jahren hiervon ausgenommen sind, …….

Freuen wir uns auf unsere Kleinen und hoffen, dass für sie an diesem Tag die Sonne scheint.

Helau und Alaaf

Hiltrud Kröger
Eure Ortsvorsteherin